AGB

AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.      VERTRAGSABSCHLUSS

Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Eine Reservation gilt als zustande gekommen, wenn eine Anzahlung oder eine Garantie mit einer Kreditkarte eingegangen ist. Wir behalten uns vor, Annullationskosten direkt mit der zur Garantie mitgeteilten Kreditkarte zu belasten. Für Gäste aus der Schweiz gilt der Vertrag ebenfalls als zustande gekommen, sobald eine schriftliche Rückbestätigung (E-Mail, Telefax, Brief) vorliegt.

2.      PREISE / ZAHLUNGSMITTEL

Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss respektive der zugrunde liegenden Preisliste. Unsere Preise verstehen sich in CHF, sind netto, inklusive Service und MwSt. Ohne andere Vereinbarung sind die Kurtaxe, das Frühstück und weitere Mahlzeiten nicht im Zimmerpreis inbegriffen.

Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel: American Express, Diners Club, Mastercard, Visa, JCB, Maestro, Postcard, Traveller Checks sowie Bargeld. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn keine persönlichen Checks angenommen werden können. Als Bankverbindung steht folgendes Konto zur Verfügung :

Bank               Credit Suisse / Postfach / CH 3001 Bern

Konto Nr       11318-91-1

Clearing        4835

IBAN              CH54 0483 5001 1318 9100 1

SWIFT          CRESCHZZ80A

3.      ANREISE- UND ABREISEZEITEN

Die Hotelzimmer sind ab 15 Uhr bezugsbereit und stehen am Abreisetag bis 12 Uhr zur Verfügung des Gastes. Bei vorzeitiger Anreise oder späterer Abreise kann in Absprache mit dem Hotel das Zimmer auch früher bezogen oder später verlassen werden. Wird das Zimmer durch den Gast ohne vorgängige Absprache länger beansprucht, kann das Hotel bis 18 Uhr 50 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 %.

 

4.      ANNULLATIONSBESTIMMUNGEN

Wenn nicht anders vereinbart, ist eine Annullierung der Zimmerreservation bis 24 Stunden vor Anreise (15 Uhr) ohne Kosten möglich. Bei einer kürzeren Annullationszeit, bei No-Show oder bei vorzeitiger Abreise berechnen wir den vereinbarten Zimmerpreis für die Dauer bzw. Restdauer des Aufenthaltes, jedoch mindestens 1 Nacht. Entsteht dem Hotelier ein Schaden, weil der Gast seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (zu späte Annullation, No-Show, verspätete Anreise, vorzeitige Abreise) so hat der Gast aufgrund allgemeiner Vertragsregeln (OR 97ff) sowie den Regeln des Mietrechts bei vorzeitiger Rückgabe der Sache (OR 264) dafür aufzukommen.

 

5.      ZIMMERAUSSTATTUNG

Unsere Zimmer verfügen über Bad und/oder Dusche, Radio, TV, Telefon, WiFi, Safe und Minibar. Die maximale Belegung eines Einzelzimmers ist 1 Person, Doppelzimmer und Suiten können mit max. 2 Personen plus max. 1 Extrabett (nicht im Zimmerpreis inbegriffen) belegt werden.

 

6.      PARKING

Das Hotel verfügt nicht über eigene Parkplätze. Gerne kümmern wir uns aber um Ihren Wagen und parkieren diesen im nahe gelegenen gedeckten öffentlichen Parkhaus. Es werden die regulären Tarife des Parkhauses berechnet. Wir weisen darauf hin, dass das Hotel nicht für Parkschäden am Fahrzeug haftbar gemacht werden kann.

 

7.      HAUSTIERE

Gerne empfangen wir Ihre Haustiere, jedoch nicht in der Bar, dem Restaurant und auf der Terrasse. Für die spezielle Reinigung des Zimmers berechnen wir CHF 45.– pro Nacht und Haustier (ohne Futter). Wir behalten uns vor, Ihnen durch Haustiere verursachte Schäden zu belasten.

 

8.      HAFTUNG DES HOTELS

Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sei, so hat er dies dem Hotel unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen. Stellt das Hotel das/die vereinbarte/n Hotelzimmer nicht zur Verfügung, haftet dieses dem Gast gegenüber für den entstandenen Schaden, sofern dieser nachgewiesen werden kann. Sollte das Hotel nicht in der Lage sein, das/die reservierte/n Zimmer bei Ankunft zur Verfügung zu stellen, wird es gleichwertige Ersatzunterkunft in einem anderen Hotel organisieren und für alle zusätzlichen Kosten wie Transport, Unterkunft etc., welche die ursprünglichen Vertragspreise überschreiten, aufkommen. Alle Ansprüche gegenüber dem Hotel verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Abreise, sofern die zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.

 

9.      SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Für Buchungen über 10 Zimmer gelten die „AGB für Events & Gruppen“. Das Hotel behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Reservationsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag / Reservationsbestätigung oder einseitiger Bestätigung einer Buchung durch Sie akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Bern / Schweiz.

PDF: AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EVENTS & GRUPPEN

1.      ALLGEMEINE VEREINBARUNG

A.       VERTRAGSABSCHLUSS

Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Der Vertrag erhält seine Gültigkeit mit der schriftlichen Rückbestätigung an das Bellevue Palace Bern per E-Mail, Telefax oder Brief. Das Hotel behält sich vor, von einer Offerte zurückzutreten, solange keine unterzeichnete Auftragsbestätigung vorliegt.

B.       PREISE / ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss respektive der zugrunde liegenden Preisliste. Die Preise verstehen sich in CHF, netto, inkl. Service und MwSt. Ohne andere Vereinbarung sind die Kurtaxe, das Frühstück und weitere Mahlzeiten nicht im Zimmerpreis inbegriffen.

Als Bankverbindung steht folgendes Konto zur Verfügung:

Bank                      Credit Suisse / Postfach / CH 3001 Bern

Konto Nr                11318-91-1

Clearing                 4835

IBAN                     CH54 0483 5001 1318 9100 1

SWIFT                   CRESCHZZ80A

Wenn nicht anders vereinbart akzeptiert der Kunde eine Vorauszahlungsrechnung bis 100% des Gesamt- Arrangements. Schlussrechnungen können nur innerhalb der Schweiz versandt werden.

C.       ABRECHNUNGSFORM EINZELNER LEISTUNGEN

Das Hotel geht grundsätzlich davon aus, dass alle bezogenen Leistungen, auch diejenigen der einzelnen Gäste, zu Lasten des Organisators gehen. Wünscht er spezielle Abrechnungsformen oder eine bestimmte Aufteilung der Rechnung muss er dies dem Hotel 10 Tage vor dem Anlass bekannt geben.

 

2.      ZIMMERRESERVATION

A.       ANNULLIERUNG

Wenn nicht anders vereinbart gelten für Gruppen folgende Annullierungsbedingungen.

 

 

Annullierung vor 15 Uhr des Ankunftsdatums

bei Gruppengrösse < 31 Zimmer

90-61

Tage

 

60-31

Tage

 

30-16

Tage

15-5

Tage

4 Tage

bis Ende Anlass

Annullierung vor 15 Uhr des Ankunftsdatums

bei Gruppengrösse <= 60 Zimmer

120-91

Tage

 

90-61

Tage

60-31

Tage

30-16

Tage

15-5

Tage

4 Tage bis Ende

Anlass

Annullierung vor 15 Uhr des Ankunftsdatums

bei Gruppengrösse > 60 Zimmer

210-121

Tage

120-91

Tage

90-61

Tage

60-31

Tage

30-16

Tage

15-5

Tage

4 Tage bis Ende

Anlass

Prozentuale Annullierungskosten auf die abgesagte Anzahl Zimmer (Basis ist der vereinbarte Zimmer- resp. Arrangement- Preis) und auf der Gesamtdauer der Übernachtungen, falls die Zimmer nicht ebenbürtig weiterverkauft werden können.  

 

50%

 

 

60 %

 

 

70 %

 

 

80 %

 

 

85 %

 

 

90 %

 

 

100 %

 

Bei No-Show oder bei vorzeitiger Abreise berechnet das Hotel den vereinbarten Zimmerpreis für die Dauer bzw. Restdauer des Aufenthaltes, jedoch mindestens 1 Nacht. Entsteht dem Hotelier ein Schaden, weil der Gast seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (zu späte Annullierung, No-Show, verspätete Anreise, vorzeitige Abreise), so hat der Gast aufgrund allgemeiner Vertragsregeln (OR 97ff) sowie den Regeln des Mietrechts bei vorzeitiger Rückgabe der Sache (OR 264) dafür aufzukommen.

B.       ANREISE- / ABREISEZEITEN

Die Hotelzimmer sind ab 15 Uhr bezugsbereit und stehen am Abreisetag bis 12 Uhr zur Verfügung des Gastes. Bei vorzeitiger Anreise oder späterer Abreise kann in Absprache mit dem Hotel das Zimmer auch früher bezogen oder später verlassen werden. Wird das Zimmer durch den Gast ohne vorgängige Absprache länger beansprucht, kann das Hotel bis 18 Uhr 50 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 %.

C.       ZIMMERAUSSTATTUNG

Die Zimmer verfügen über Bad und/oder Dusche, Radio, TV, Telefon, WiFi, Safe und Minibar. Die maximale Belegung eines Einzelzimmers ist 1 Person, Doppelzimmer und Suiten können mit max. 2 Personen plus 1 Extrabett (nicht im Zimmerpreis inbegriffen) belegt werden.

D.       GÄSTELISTE

Bei Zimmerreservationen erhält das Hotel bis spätestens 10 Tage vor Ankunft eine genaue Gästeliste. VIP-Gäste können dem Hotel gerne mitgeteilt werden.

E.        ZIMMERAUFLAGEN

Für das Verteilen von Zimmerauflagen durch die Gouvernante wird jeweils CHF 4.– pro Zimmer berechnet.

 

3.      RESTAURATION, SEMINARE UND ANLÄSSE

A.       GARANTIEZAHL TEILNEHMER

Die Anzahl der Teilnehmer für Anlässe (Seminare, Bankette, Tischreservationen im Restaurant, Kaffeepausen usw.) muss 48 Std. im Voraus vom Kunden garantiert werden (=Garantiezahl). Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis dieser verbindlichen Garantiezahl, bzw. auf der effektiven Teilnehmerzahl falls die Garantiezahl überschritten wird. Verrechnungs-Grundlage ist das vereinbarte Arrangement oder die in Aussicht stehenden Leistungen und Mieten.

B.       ANNULLIERUNG

Wenn nicht anders vereinbart gelten für Anlässe folgende Annullierungsbedingungen.

 

Annullierung vor dem Anlass 90-61

Tage

60-31

Tage

30-21

Tage

20-11

Tage

10-3 Tage 2-0 Tage
Annullierungskosten auf die in Aussicht stehenden Leistungen und Mieten, falls die Räumlichkeiten nicht ebenbürtig weiter- verkauft werden können.  

30 %

 

40 %

 

50 %

 

75 %

 

80 %

 

100 %

C.       MENU- UND WEINAUSWAHL

Das Hotel muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass die endgültige Menü- und Weinauswahl erhalten. Informationen zu Lebensmittel-Allergien sollten wenn möglich im Voraus mitgeteilt werden.

D.       KORKENGELD

Für selbst mitgebrachte Getränke werden pro Flasche ein Korkengeld verrechnet. Die Preise werden Ihnen in der Offerte mitgeteilt.

E.        PROGRAMMABLAUF

Der Organisator gibt mindestens 24 Std. vor dem Anlass den genauen Programmablauf bekannt (Ansprachen, Künstlereinlagen etc.). Vorgängig vereinbarte Rahmenprogramme und Leistungen Dritter sind für den Kunden verbindlich. Einwandfreie Qualität der Speisen und Getränke (z.B. Kaffeepausen, Mahlzeiten etc.) kann das Hotel nur garantieren, wenn die Teilnehmer zur vereinbarten Zeit erscheinen oder wenn der Kunde rechtzeitig eine Änderung mitteilt (min. ½ Std. im Voraus).

Das Hotel behält sich vor, bei Verschiebungen oder Verspätungen von mehr als 30 Minuten einen Mitarbeiter- Zuschlag von CHF 80.– pro 20 Gäste und angebrochener Stunde zu berechnen.

F.        MITTERNACHTSZUSCHLAG

Für Anlässe, die länger als 24 Uhr dauern, muss ein Nachtzuschlag für Mitarbeiter berechnet werden. Verrechnung pro angebrochene Stunde:

bis 50 Personen                       CHF 400.–

51 bis 100 Personen               CHF 500.–

101 bis 150 Personen             CHF 600.–

151 bis 200 Personen             CHF 750.–

201 bis 250 Personen             CHF 900.– ab 251 Personen     auf Anfrage

 

Für bestimmte Anlässe welche länger als 2.30 Uhr dauern, ist eine Verlängerung der “Polizeistunde” nötig. Diese wird gerne vom Hotel organisiert und berechnet.

G.       MUSIK / LAUTSTÄRKE

Show-Acts, musikalische Untermalung und Künstler (Orchester, DJ, Abspielgeräte etc.) müssen dem Hotel bereits bei der Reservierung gemeldet werden resp. abgeklärt werden. Die Lautstärke von Musik darf weder das Hotel noch andere Gäste in angrenzenden Räumen beeinträchtigen (max. 86 Dezibel sind erlaubt). Das Hotel behält sich vor, die Lautstärke zu drosseln. Musik kann bis max. 0.30 Uhr gespielt werden. Wir bitten die Veranstalter ihre Gäste darauf hinzuweisen, dass auch auf den Hotelkorridoren die Nachtruhe und der Respekt gegenüber schlafenden Gästen gewährleistet werden muss.

H.       ANBRINGEN VON DEKORMATERIAL / WERBUNG / WELCOME DESK

Um den historischen Charakter des Hotels zu wahren, bitten wir Sie um Verständnis, dass vor dem Hotel sowie in den öffentlichen Räumen (Lobby und/oder „vor“ den Veranstaltungsräumen) keine Werbebanner, elektronische Displays und Ausstellungsobjekte platziert werden können. Das platzieren eines (1) Welcome-Desks in der Lobby ist nur nach Verfügbarkeit und mit vorgehender Absprache möglich.

Um Beschädigungen an den Wänden vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorations-Material oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzuklären. DEKORATIONSMATERIAL DARF NICHT BRENNBAR SEIN.

I.         VORANLIEFERUNG VON MATERIAL UND ENTSORGUNG

Das Hotel kann den Empfang und die Lagerung nicht garantieren. Bitte sprechen Sie dies vorgängig mit dem Bankett- Büro ab. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust.

Das Entsorgen von Verpackungen, Transportbehältern und zurück gelassenem Material wird verrechnet.

J.         TECHNISCHE EINRICHTUNGEN

Soweit das Hotel dem Veranstalter technische Hilfsmittel oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt oder diese von Dritten beschafft, handelt es im Namen des Kunden. Der Kunde haftet für die gute Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann aus diesem Grunde nicht vorgenommen werden.

Haus interne Techniker stehen zur Verfügung und werden nach Aufwand verrechnet.

 

K.       RAUMZUWEISUNG

Das Hotel behält sich vor, Hotelzimmer und Räume für Anlässe kurzfristig abzutauschen; besonders aber auch dann, wenn die ursprüngliche Anzahl der Teilnehmer sich bis zum Anlass ändert.

L.        SICHERHEIT

Die vom Hotel auf seiner Homepage oder im Vertrag deklarierte maximale Personenzahl darf in den Event-Räumen nicht überschritten werden. Das Hotel behält sich vor, bei Überschreitung die Personenzahl vor Ort zu limitieren. Die Notausgänge müssen JEDERZEIT (auch während Auf- und Abbauarbeiten) frei gehalten werden und Fluchtkorridore von mind. 1.20 M garantiert sein. Eingebrachtes Material, auch seitens Dritter, darf nicht entflammbar sein. Es gelten die Brandschutzrichtlinien des Kantons BE (VKF).

M.     EXTERNE CATERER UND ABGABE VON LEBENSMITTEL DURCH DRITTE

Lebensmittel die durch externe Caterer oder vom Kunden selber angeliefert werden, unterstehen den Auflagen des HACCP und dem Schweizerischen Lebensmittelgesetz. Die Verantwortung liegt alleine beim Kunden. Wir verweisen auf unser verbindliches Merkblatt “Auflagen für die Abgabe von Lebensmittel durch Dritte an Gäste des Hotels”.

4.      HAFTUNG

A.       HAFTUNG DES KUNDEN

Der Kunde haftet für Verluste oder Beschädigungen in vollem Umfange, welche durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder durch Teilnehmer verschuldet werden. Es obliegt dem Kunden, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

B.       HAFTUNG DES HOTELS

Stellt das Hotel das/die vereinbarte/n Hotelzimmer nicht zur Verfügung, haftet es dem Gast gegenüber für den entstandenen Schaden, sofern dieser nachgewiesen werden kann. Sollte das Hotel nicht in der Lage sein, das/die reservierte/n Zimmer bei Ankunft zur Verfügung zu stellen, wird es gleichwertige Ersatzunterkunft in einem anderen Hotel organisieren und für alle zusätzlichen Kosten wie Transport, Unterkunft etc., welche die ursprünglichen Vertragspreise überschreiten, aufkommen.

Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Hotel unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen. Bei Aktivitäten außerhalb des Hotels übernimmt das Bellevue Palace keine Haftung. Weder bei Unfall, Verletzungen oder Verlust von Sachen, auch wenn diese Aktivitäten vom Hotel dem Kunden empfohlen oder durch Dritte durchgeführt wurden. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Abreise, sofern die zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.

 

5.      SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Das Hotel behält sich vor, die AGBs jederzeit zu ändern.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Reservationsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag

/Reservationsbestätigung oder einseitiger Bestätigung einer Buchung durch Sie, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dieser Vertrag untersteht ausschließlich schweizerischem Recht. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Bern / Schweiz.

PDF: Gruppen und Events